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Brandschutzpläne

Die Orientierung im Brandfall ist ein sehr wichtiger Baustein im Brandschutz. Wir von Marx Feuerschutz München, erstellen und überprüfen alle notwendigen Brandschutzpläne und Beschilderungen nach den gültigen Normen und Ihren individuellen Anforderungen – von der Planung bis zur Montage.

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Idee:

Warum braucht man das und was ist das?
Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne nach DIN 14095 dienen der Feuerwehr oder anderen zur Gefahrenabwehr eingesetzten Personen zur raschen Orientierung innerhalb und außerhalb einer baulichen Anlage oder Einrichtung bei Notfällen (Brand, Explosion o.ä.). Die Pläne dienen den jeweiligen Einsatzleitern als Hilfsmittel zur Beurteilung der Schadenslage und den daraus notwendigen Schutzmaßnahmen (z.B. Brandbekämpfungsmaßnahmen). Ohne Zeitverlust informieren diese unentbehrlichen Einsatzhilfen über die baulichen, räumlichen, technischen, personellen und organisatorischen Gegebenheiten. Das gilt insbesondere für komplexe Anlagen und Betriebe.

Bei der Erstellung der Feuerwehrpläne sind neben der Darstellungsvorgaben aus der DIN 14095 die Anforderungen der zuständigen Behörde (Landratsamt / Kreisbrandrat oder Berufsfeuerwehr) zu berücksichtigen.

Feuerwehrlaufkarten

Feuerwehrlaufkarten oder auch Schleifenpläne oder Brandmelder- bzw. Laufkarten nach DIN 14675 befinden sich an der Brandmeldezentrale. Sie dienen der Feuerwehr zum schnellen Auffinden der einzelnen Brandmelder, von denen der Brand gemeldet wurde. Für jede einzelne Melderlinie wird eine Karte (Format DIN A4 oder DIN A3) erstellt, auf der die Wege zum Meldebereich – mit Angabe der Art und Anzahl der Melder – von der Brandmeldezentrale aus dargestellt wird. Damit ist die Feuerwehr in der Lage , den auslösenden Melder (und damit auch den Brandherd) schnell zu finden.

Flucht- und Rettungswegpläne

Flucht- und Rettungswegpläne werden nach den Ausgestaltungskriterien der DIN 4844 Teil 3 sowie in der BGV A 8 und VdS-Form 2082 festgelegt. Sie müssen übersichtlich, ausreichend groß (Mindestmaßstab 1:100, Zeichen-/Symbolgröße mindestens 9 mm) und eindeutig verständlich sein und richten sich an alle im Gebäude befindlichen Personen, also auch an Besucher. Sie dienen zur schnellen Orientierung und Information, der sich im Objekt befindlichen Personen. Sie enthalten nicht nur die Rettungswege und Notausgänge, sondern geben auch Anweisung, wie man sich im Gefahren- und Katastrophenfall zu verhalten hat.

Zimmerpläne

Zimmerpläne dienen zur schnellen Orientierung und Information, der sich im Objekt befindlichen Personen. Sie sind speziell auf einzelne Zimmer zugeschnitten und enthalten – wie der Rettungswegplan – nicht nur die Rettungswege und Notausgänge, sondern geben auch Anweisung, wie man sich im Gefahren- und Katastrophenfall zu verhalten hat. Sie müssen übersichtlich, ausreichend groß und eindeutig verständlich sein und richten sich an alle im Zimmer befindlichen Personen, also auch an Besucher. Sie werden für Hotels (BStättV § 11, Abs. 2), Schulen oder Krankenhäuser erstellt. Die Ausführung erfolgt nach Absprache in DIN A5 bis DIN A3, einfach, laminiert oder im Alu-Wechselrahmen. Für Hotels und Beherbungsbetriebe ist es empfehlenswert eine mehrsprachige Legende zu verwenden.

Brandschutzordnungen

Brandschutzordnungen sind auf ein Objekt abgestimmte Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten bei Bränden. Brandschutzordnungen nach DIN 14096 sind in die Teile A bis C unterteilt. Sie werden je nach Lage, Art und Nutzung der baulichen Anlage von den Bauordnungsämtern bzw. der örtlich zuständigen Feuerwehr gefordert.

Unsere Sicherheitspläne werden mit modernster EDV-Technik von der Firma Stephan Sieder, Schemas und Pläne erstellt. Die speziell auf das Objekt zugeschnittenen Sicherheitskonzepte werden zuverlässig und schnell auf CAD-System umgesetzt. Nach der Objektaufnahme vor Ort und vorbereitenden Fachgesprächen mit uns bzw. unserem Auftraggeber (Planer, SiFa, Brandschutzbeauftragter, etc.) und den zuständigen Behörden (Feuerwehren, etc.) werden Planentwürfe angefertigt. Nach Abstimmung mit den genehmigenden Behörden werden die Pläne in der geforderten Ausführung fertig gestellt und auf Wunsch montiert.

Beschilderung

Symbolschilder in verschiedenen Größen erhalten Sie in unserem Sortiment. Zudem Rettungs-, Brandschutzschilder bzw. Brandschutzzeichen aller Art.

Unser Angebot:

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Wozu braucht man Beschilderung?
  • Die ASR A1.3 legt alles bezüglich Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung fest. Daraus ergibt sich eine Pflicht für den Arbeitgeber, alle entsprechenden Maßnahmen umzusetzen.
  • Im §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Pflicht des Arbeitgebers, für Brandschutz zu sorgen, verankert
  • Die ISO 7010 legt alles bezüglich Brandschutzzeichen und -schilder fest.
Was ist das?
Brandschutzschilder sind Schilder mit unterschiedlichen Größen, Formen, Farben und abgebildeten Zeichen. Sie weisen auf brandschutzrelevante Anlagen und Geräte hin, z.B. Feuerlöscher, Wandhydranten, Fluchtwege, etc. durch die abgebildeten Symbole, die Farben und da sie meist auf Augenhöhe angebracht sind, sind sie schnell zu entdecken und zu verstehen. Dadurch können schnell wichtige Informationen vermittelt werden und vor allem im Brandfall kostbare Zeit gespart werden.

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