Nicht durch die Flammen, sondern in Folge von Rauchvergiftungen sterben die meisten der rund 600 Brandopfer in Deutschland. Bei einem Wohnungsbrand geht das größte Risiko von den Rauchgasen aus. Brandrauch kann sehr schnell tödlich sein. Rauchwarnmelder ermöglichen die frühzeitige Brandraucherkennung und alarmieren schlafende Personen, die den Rauch im Schlaf häufig nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Diese Rauchwarnmelder, die allgemein auch Heimrauchmelder oder einfach Rauchmelder genannt werden, sind automatische Brandmelder, die auf in der Luft enthaltene Verbrennungsprodukte und/oder brandrauchtypische Schwebstoffe ansprechen. Hier gibt es Ionisationsrauchmelder und optische bzw. elektrooptische Rauchmelder.
Durch Batteriebetrieb funktionieren moderne Rauchmelder auch unabhängig von der Stromversorgung. Selbst feinste Rauchpartikel werden direkt erkannt und lösen einen schrillen Alarmton aus. Für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden zudem spezielle Modelle angeboten, die durch sichtbare und/oder vibrierende Signale vor Feuer und Rauch deutlich warnen. Wir empfehlen zusätzlich unbedingt die Installation einer Funk-Alarmeinheit, die die Bewohner im ganzen Haus warnt. Somit können mehrere Wohnungen oder benachbarte Häuser miteinander vernetzt und dadurch gleichzeitig die Nachbarn alarmiert werden. Unabhängig von gesetzlicher Pflicht oder nicht, Rauchmelder und Feuerlöscher sollten in jedem Haushalt ob Single, Familie oder Wohngemeinschaft zum eigenen Schutz eine Selbstverständlichkeit sein.
Kraft der jeweiligen Landesbauordnung sind im Saarland für Wohnungen in Neubauten, in Thüringen für Neu- und Umbauten und in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hessen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern auch für bewohnte Bestandsbauten Rauchwarnmelder mit unterschiedlichen Fristen zur Nachrüstung vorgeschrieben. Weitere Bundesländer prüfen, ob sie dem folgen. Hiermit wird ein wichtiger lebensrettender Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz in Privathaushalten geleistet.
Bundesland
| In Kraft seit
| Ausstattungsumfang: Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben |
Rheinland-Pfalz | 31.12.2003 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen seit dem 05. Juli 2012 auch Bestandswohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. |
Saarland | 01.06.2004 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. |
Schleswig-Holstein | 01.04.2005 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen seit 2011alle bestehenden Wohnungen Rauchwarnmelder verfügen. |
Hessen | 21.06.2005 | Gilt für Neubauten mit Wohnnutzung. Zusätzlich müssen bis Ende 2014 alle bestehenden Wohnungen Rauchwarnmelder verfügen. |
Hamburg | 01.04.2006 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen seit 2011alle bestehenden Wohnungen Rauchwarnmelder verfügen. |
Mecklenburg-Vorpommern | 01.09.2006 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen seit 2010 alle bestehenden Wohnungen Rauchwarnmelder verfügen. |
Sachsen-Anhalt | 22.12.2009 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen alle bestehende Wohnungen bis Ende 2015 über Rauchwarnmelder verfügen. |
Bremen | 01.05.2010 | Gilt für Neu- und Umbauten in Wohnungen. Zusätzlich müssen bis Ende 2015 alle bestehenden Wohnungen Rauchwarnmelder verfügen. |
Thüringen | 29.02.2008 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. |
Niedersachsen | 01.11.2012 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen alle bestehende Wohnungen bis Ende 2015 über Rauchwarnmelder verfügen. |
Bayern | 01.01.2013 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen alle bestehende Wohnungen bis Ende 2017 über Rauchwarnmelder verfügen. |
Nordrhein-Westfalen | 01.04.2013 | Gilt für Neu- und Umbauten von Wohnungen. Zusätzlich müssen alle bestehende Wohnungen bis Ende 2016 über Rauchwarnmelder verfügen. |
Titel: Ausstattungspflicht-von-Wohnungen-mit-Rauchwarnmeldern-marx_feurschutz.pdf
Größe: 22 KB
Hier reagieren auch Firmen, die im Sicherheitsmarkt nicht unbedingt ihr Kerngeschäft betreiben. Beim Erwerb von Rauchmeldern in Lebensmittel- oder Baumärkten verschafft sich der Verbraucher mit vermeintlichen „Schnäppchen“ für wenige Euro nicht immer ein funktionssicheres und solides Produkt. Eine Rauchmelder-Rückrufaktion von einzelnen Lebensmittel- und Baumarktketten im Jahr 2004 hat dies deutlich gezeigt.
Wir empfehlen grundsätzlich VdS-anerkannte Rauchmelder nach der Norm DIN EN 14604. Wohnungen und Häuser von über 130 qm oder mit mehr als einem Stockwerk sollten mit funkvernetzten Rauchmeldern ausgestattet werden, die gleichzeitig melden, wenn an einem anderen Ort der Wohnung bzw. des Hauses ein Feuer ausbricht.
Rauchmelder sind keine alltäglichen Gegenstände, sondern bedürfen der genauen Fachberatung. Der Markt bietet eine Vielzahl an Geräten und unterschiedlichen Qualitäten, was auch beim Preis deutlich wird. Man beachte hier: Unter zehn Euro kann ein Heimrauchmelder in Deutschland nicht produziert werden. Wir empfehlen unbedingt den Kauf im qualifizierten Fachhandel. Nur der Fachmann kann umfassende fachkundige Beratung, Planung, Installation und Wartung bei Sicherheitsprodukten, die Leben retten und Sachwerte schützen, liefern.
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